CineCard

CineCard Classic

Ermäßigungen
  • 2 € Ermäßigung auf alle nicht bereits ermäßigten Vorstellungen
  • 1 € Ermäßigung auf alle Concession-Aktionen
    Der Bezahlvorgang muss hierzu jedoch über die CineCard abgewickelt werden.
Vorteile
  • Bargeldloses Zahlen via Paycard-Funktion in all unseren Kinos
    Capitol, Kino-Center & Kinopark und Regina Ellwangen
  • Aufladbar mit Beträgen von 10 € bis 500 €
    Im Kino oder online unter www.kino-hdh.de, www.kino-aa.de oder www.kino-ellwangen.de.
  • Bei 200 Bonuspunkten erhalten Sie einen Freieintritt

Das Bonus-Punktesystem...

ermöglicht es, Freieintritte für die oben genannten Kinos zu erhalten. Als Inhaber der CineCard sammeln Sie regelmäßig Bonuspunkte. Beim Kauf einer Eintrittskarte mit Ihrer CineCard bekommen Sie für je einen Euro Umsatz einen Bonuspunkt. Genauso beim Kauf von Artikeln an unseren Concession-Theken. Bei 200 Bonuspunkten erhalten Sie einen Freieintritt.

Bonus-Punktetabelle

(Bonuspunkte pro Monat)

Betrag Punkte
30 € 10 Punkte
50 € 15 Punkte
100 € 25 Punkte
500 € 200 Punkte
Ihr CineCard Guthaben...

wird verwaltet und arbeitet für Sie: Am Ende des jeweiligen Monats schreiben wir automatisch entsprechende Bonuspunkte gut. Die Erfassung bzw. Gutschrift der Bonuspunkte kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Registrierung Ihrer neuen CineCard

Hier geht's direkt zur online Registrierung Ihrer neuen CineCard. Bitte halten Sie für die Registrierung Ihre Kartennummer und Ihren PIN bereit. Und so funktionierts:

  • Klicken Sie neben den AGBs auf "".
  • Wenn Sie bereits ein Cinetixx Konto besitzen, loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein.
  • Alternativ können Sie sich über "Jetzt registrieren" ein neues Konto anlegen.
  • Wählen Sie das Menü "Kundenkarten" aus
  • Klicken Sie auf "Karte hinzufügen" und geben Sie anschließend Ihre Kartennummer und den PIN ein.
(Hier können Sie auch jederzeit Ihre persönlichen Daten ändern und Ihre Kundenkarte zu einem späteren Zeitpunkt bearbeiten)

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines
  • 1.1. Die CineCard ist eine gemeinsame Kundenkarte der Capitol & Kino-Center Heidenheim GmbH, des Kinopark Aalen und des Regina Ellwangen, Inhaber Ralf-Christian Schweizer (nachfolgend als „Kino“ bezeichnet). Der entsprechende Vertrag zwischen dem Besucher (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) und dem Kino über die Nutzung der CineCard, kommt mit der schriftlichen Annahme des Antrages des Kunden durch das Kino zustande.
  • 1.2. Das Kino unterteilt die CineCard in die 2 Modelle CineCard und CineCard „V.I.P.“ (Jahreskarte).
  • 1.3. Minderjährige Kunden benötigen zur Anmeldung die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Die Bestimmungen des Jugendschutzes und die FSK-Richtlinien bleiben hiervon unberührt. Eine CineCard kann in den Geschäftsräumen des Kinos schriftlich beantragt werden. Die CineCard ist sofort nach Erhalt vom Kunden an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen.
  • 1.4. Sämtliche, durch Vorlage der CineCard zu erzielenden Preisvergünstigungen, beschränken sich auf Leistungen oder Produkte, die der Kunde für eigene Zwecke nutzt bzw. erwirbt. Preisvergünstigungen können nur bis zur Beendigung des Kassier Vorgangs gewährt werden.
  • 1.5. Auf Verlangen des Servicepersonals des Kinos hat sich der Kunde bei Vorlage der CineCard zum Zweck der Kontrolle bzw. der Vermeidung des Missbrauchs, auszuweisen und/oder eine Unterschriftprobe zu leisten.
  • 1.6. Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten bzw. das Abhandenkommen der CineCard durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise, sind dem Kino unter Tel: 0 73 21 / 9 35 40 mitzuteilen. Der Kunde haftet nicht für Schäden, die durch eine missbräuchliche Nutzung der CineCard nach Information des CineCard-Service entstehen. Bei Beschädigung oder Verlust der CineCard kann eine neue CineCard an den Ticketkassen beantragt werden oder auf schriftliche Anforderung des Kunden eine Ersatzkarte bestellt werden. Voraussetzung ist, dass die beschädigte CineCard an das Kino eingeschickt wird. Für Produktion und Versand der Ersatz CineCard ist eine Gebühr von 5 € zu zahlen.
  • 1.7. Das Kino bleibt während der gesamten Laufzeit der Nutzung Eigentümer der CineCard
§ 2 Leistungen und Nutzung

    2.1. CineCard

  • 2.1.1. Zur Nutzung der CineCard ist das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben abzugeben und eine Schutzgebühr in Höhe von 5 € zu entrichten. Zur Aktivierung ist eine Mindestaufladung in Höhe von 10 € vorzunehmen. Ab einer Aufladung von 25 € entfällt die Schutzgebühr
  • 2.1.2. Die CineCard berechtigt den Kunden gegen Vorlage der Karte eine Eintrittskarte zu den im Basisprogramm veranstalteten Filmvorführungen des Kinos zu einem um 2 € vergünstigten Preis zu erwerben (nicht jedoch auf Sondervorführungen oder bereits ermäßigte Vorstellungen). Der Bezahlvorgang muss hierzu jedoch über die CineCard abgewickelt werden.
  • 2.1.3. Soweit der Kunde Preisvergünstigungen im Rahmen der Nutzung anderer Karten-Programme, insbesondere durch die Verwendung von Kundenkarten der Kooperationspartner des Kinos, oder von Sondertarifen für bestimmte Zielgruppen wie z.B. Schüler, Studenten und Auszubildende in Anspruch nimmt, ist eine weitere Preisvergünstigung durch Vorlage der CineCard nicht zu erzielen. Die CineCard hat keine Gültigkeitsbeschränkung, d.h. bei Rückgabe der Karte wird die Schutzgebühr in Höhe von 5 € zurückerstattet (ausgenommen bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung).
  • 2.1.4. Darüber hinaus kann die CineCard am Bonussystem (2.5) teilnehmen und zur bargeldlosen Zahlung verwendet werden (2.4).
  • 2.2.CineCard „V.I.P.“

  • 2.2.1. Bei der CineCard „V.I.P.“ ist mit der Abgabe des Antragsformulars ein Jahresbeitrag in Höhe von 399 € zu entrichten (halbjährliche Zahlung ist möglich).
  • 2.2.2. Die CineCard „V.I.P.“ berechtigt den Kunden gegen Vorlage der Karte und eines gültigen Personalausweises eine kostenlose Eintrittskarte zu dem im Basisprogramm veranstalteten Filmvorführungen (3D-Vorstellungen inbegriffen) des Kinos zu erwerben. Außerdem erhält der Kunde gegen Vorlage der CineCard „V.I.P.“ einen Nachlass von 1 € auf alle vom Kino angebotenen Aktionen.
  • 2.2.3. Die CineCard „V.I.P.“ kann zur bargeldlosen Zahlung (2.4) verwendet werden, jedoch nicht am Bonussystem teilnehmen. Die CineCard „V.I.P.“ gilt ab Kaufdatum und verliert ihre Gültigkeit mit dem letzten Tag des auf der Karte vermerkten Monats. Sie ist nicht übertragbar und darf ausschließlich von dem Kunden genutzt und insbesondere nicht zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden.
  • 2.3. Informationen

  • 2.3.1. Nähere Informationen zu den Leistungen und Produkten, die gegen Vorlage der CineCard vergünstigt bezogen werden und die je nach Kinostandort variieren können, sind an der Kasse erhältlich.
  • 2.4. Aufladung der CineCard / Bargeldlose Zahlung

  • 2.4.1. Die CineCard kann vom Kunden mit Geldbeträgen aufgeladen werden, wobei der jeweilige Mindestaufladebetrag 10 € beträgt. Die CineCard kann bis zu einem Maximalbetrag von 500 € geladen werden. Die CineCard kann dabei ausschließlich zur Bezahlung von Leistungen (Kinotickets und Gastroprodukte) innerhalb des Kinos oder auch online genutzt werden. Es können mit der CineCard nur in dem Umfang Leistungen bezahlt werden, in dem auf der CineCard entsprechende Guthabenbeträge vorhanden sind. Der Kunde kann die Karte entweder an den Kassen des Kinos oder über das Internet (s.o.) aufladen. Eine Barauszahlung des Aufgeladenen Restguthabens der CineCard ist nach Vertragskündigung nur an den Kunden möglich. Der Kunde ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, sich den aktuellen Guthabenbetrag seiner CineCard in bar auszahlen zu lassen.
  • 2.5. Bonussystem

  • 2.5.1. Die Teilnahme am Bonussystem ist mit der CineCard möglich und beginnt mit der Unterzeichnung des Antragsformulars und der Überlassung der CineCard. Die CineCard berechtigt den Kunden, auf seinem CineCard Konto Bonuspunkte (im Folgenden als „BP“ bezeichnet) zu sammeln. Die BP sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet und ausbezahlt werden. BP können dem Bonuskonto des Kunden nur dann gutgeschrieben werden, wenn die Bezahlung bargeldlos über die CineCard erfolgt. Eine nachträgliche Erfassung von BP ist ausgeschlossen. Der BP-Stand kann an jeder Ticket- und Gastrokasse und über das Internet (s.o.) abgerufen werden.
  • 2.5.2. Die Anzahl der BP errechnet sich grundsätzlich aus dem Wert der von dem Kunden unter Verwendung der CineCard getätigten Umsätze. Zusätzlich erhält der Kunde einen „Bonuspunktezins“ in Abhängigkeit vom Guthabenbetrag auf der CineCard. Bei einem Guthaben von 30 € erhält der CineCard-Nutzer 10 BP, bei 50 € 15 BP, bei 100 € 25 BP und bei 500 € 200 BP. Berücksichtigt wird der BP Stand bis 5 Tage vor Monatsende. Die Gutschrift der BP erfolgt in diesem Fall im darauffolgenden Monat.
  • 2.5.3. Das Kino kann im Rahmen weiterer Sonderaktionen für bestimmte Leistungen zusätzliche BP vergeben.
  • 2.5.4. Der Kunde kann die Bonuspunkte gegen einen Freieintritt einlösen. Ein Guthaben von 200 BP kann für eine 2D-oder auch 3D-Vorstellung eingelöst werden. Mit Einlösung einer Prämie wird das Bonuskonto des Kunden um die für die Prämie aufzuwendende Punkteanzahl reduziert.
  • 2.5.5. Sämtliche BP verfallen, wenn der Kunde über einen Zeitraum von 12 Monaten keine weiteren BP mehr gesammelt hat. Die gesammelten BP verfallen des Weiteren dann, wenn das Teilnahmeverhältnis seitens des Kinos berechtigterweise außerordentlich wegen Pflichtverletzung des Kunden gekündigt wurde. (s. 2.6)
  • 2.6. Kündigung

  • 2.6.1. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Das Kino ist im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bereits vor Zugang der Kündigungserklärung berechtigt, die CineCard mit sofortiger Wirkung einzuziehen und/oder zu sperren. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des für die CineCard bezahlten Preises (Schutzgebühr) ist bei Kündigung aus wichtigem Grund ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die CineCard zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bzw. nach Ablauf der Gültigkeitsdauer unbrauchbar zu machen und in geeigneter Weise zu vernichten.
  • 2.6.2. CineCard: Das Kino ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor: bei einem Missbrauch der CineCard; bei Manipulation, Beschädigung oder Verschmutzung der CineCard zum Zweck der Täuschung.
  • 2.6.3. CineCard „V.I.P.“: Das Kino ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor: bei einem Missbrauch der CineCard; bei Verkauf oder im Fall einer sonstigen dauerhaften Weitergabe der CineCard an einen Dritten; bei – auch kurzfristiger – Überlassung der CineCard an einen Dritten zum Zweck der Nutzung; oder bei Manipulation, Beschädigung oder Verschmutzung der CineCard zum Zweck der Täuschung.
  • 2.7. Änderungen

  • 2.7.1. Das Kino behält sich vor, das CineCard-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist – und unter angemessener Wahrung der Belange des Kunden einzustellen, zu ergänzen und/oder zu verändern. Das Kino behält sich vor, jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere im Interesse einer einfachen und sicheren Durchführung des CineCard-Programms und/oder zur Verhinderung von Missbräuchen, mit Wirkung für die Zukunft vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Kunde schriftlich, per E-Mail, auf unserer Homepage oder als Aushang informiert. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn die CineCard nach Ablauf eines Monats seit Zugang der Information über die Änderung vom Kunden genutzt wird, ohne dass er zuvor der Änderung widersprochen hat.
  • 2.8. Haftung

  • 2.8.1. Das Kino übernimmt die gesetzliche Haftung nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Garantien einer bestimmten Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Kino nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wegen der Nutzung des Internetforums haftet das Kino nicht für Schäden und/oder Datenverlust, die durch andere Datennetzwerke, insbesondere das Internet, Telefonverbindungen und/oder Hardware oder Software des Nutzers selbst und/oder Dritter verursacht werden.
  • 2.8.2. Gleiches gilt für fehlerhafte, unvollständige, durch eine unterbrochene Übertragung übermittelte, gelöschte oder mangelhafte Daten. Die Haftung des Kinos bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder nach dem Produkthaftungs- Gesetz bleibt unberührt.
  • 2.9. Anwendbares Recht

  • 2.9.1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts Anwendung.
§ 3 Erklärung zum Datenschutz

    3.1. Nutzung der CineCard

  • 3.1.1. Für die Nutzung der CineCard werden der volle Name, das Geburtsdatum und die vollständige Adresse benötigt (Basisdaten). Darüber hinaus können freiwillige Angaben zur Person gemacht werden. Die mit dem CineCard-Antragsformular mitgeteilten Daten werden durch das Kino zur Durchführung des CineCard-Programms erhoben, gespeichert und genutzt. Die Basisdaten, freiwillige Angaben und deren Änderungen übermittelt das Kino, soweit diese zur Erstellung und Versendung der CineCard durch die damit beauftragten Drittunternehmen erforderlich ist, an dieses Drittunternehmen.
  • 3.1.2. Eine Übermittlung an außerhalb des CineCard-Programms stehende Dritte ist ausgeschlossen. Bei Benutzung der CineCard werden die CineCard-Daten (Leistungen/Waren, Preis, Betrag der Vergünstigung, Ort und Datum des Einsatzes der CineCard) vom Kino zur Abrechnung und Verwaltung gespeichert. Das Kino ist berechtigt, die Daten von abhanden gekommenen CineCards dem Servicepersonal des Kinos bekannt zu geben. Entsprechendes gilt für Daten zu CineCards, die gesperrt oder eingezogen worden sind, oder deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
  • 3.2. Marketing

  • 3.2.1. Sofern bei Antragsstellung die Einwilligung erteilt wurde, wird das Kino die Basisdaten, freiwilligen Angaben und deren Änderungen sowie die Daten über die erzielten Vergünstigungen zur Marktforschung sowie gegebenenfalls zur Erstellung und Versendung ausgewählter Marketingmaßnahmen per Post, Fax und E-Mail nutzen, z.B. um über aktuelle Filmstarts, Sondervorführungen, Kooperationsangebote und Events zu informieren. Gegenüber dem Kino, Siemensstr. 79, 89520 Heidenheim, kann jederzeit die Einwilligung widerrufen oder der weiteren Nutzung und Speicherung der freiwilligen Angaben widersprochen werden. Diese Daten werden unverzüglich gelöscht. Auch im Falle des Widerrufs bzw. des Widerspruchs ist die Teilnahme an dem CineCard-Programm weiterhin möglich. Zur Erstellung und Versendung ausgewählter Marketingmaßnahmen werden die hierzu erforderlichen Daten ggf. durch beauftragte Dienstleister verarbeitet (Auftragsdatenverarbeiter), die den Weisungen des Kinos unterliegen. Unmittelbar nach Durchführung der jeweiligen Marketingmaßnahmen werden die von dem Dienstleister verarbeiteten Daten gelöscht. Jede Möglichkeit einer Identifizierung des Kunden durch Dritte ist ausgeschlossen.
  • 3.3. Datenschutzbeauftragter

  • 3.3.1. Bei allen Fragen, die den Datenschutz im Zusammenhang mit der Durchführung des CineCard-Programms betreffen, können Sie sich per Post an das Kino, Siemensstr. 79, 89520 Heidenheim wenden.

CineCard V.I.P.

Flatrate
  • 1x Zahlen & X-Mal ins Kino!
Vorteile
  • 1 € Ermäßigung auf alle Concession-Aktionen
    Der Bezahlvorgang muss über die CineCard „V.I.P.“ abgewickelt werden.
  • Aufladbar mit Beträgen von 10 € bis 500 €
    Im Kino oder online unter www.kino-hdh.de, www.kino-aa.de oder www.kino-ellwangen.de.

Die CineCard V.I.P. ...

bietet Ihnen die Möglichkeit, ein ganzes Jahr lang (ab Ausstellungsdatum), freien Eintritt in jeden Film bzw. jede Vorstellung Ihrer Wahl. Sie bezahlen einmalig 399 € bar oder per Bankeinzug (halbjährliche Zahlung ist möglich). Außerdem sind Sie berechtigt, 3D-Filme ohne weitere Zuzahlung (3D-Brille gratis!) zu genießen.

Registrierung Ihrer neuen CineCard

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(Hier können Sie auch jederzeit Ihre persönlichen Daten ändern und Ihre Kundenkarte zu einem späteren Zeitpunkt bearbeiten)

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines
  • 1.1. Die CineCard ist eine gemeinsame Kundenkarte der Capitol & Kino-Center Heidenheim GmbH, des Kinopark Aalen und des Regina Ellwangen, Inhaber Ralf-Christian Schweizer (nachfolgend als „Kino“ bezeichnet). Der entsprechende Vertrag zwischen dem Besucher (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) und dem Kino über die Nutzung der CineCard, kommt mit der schriftlichen Annahme des Antrages des Kunden durch das Kino zustande.
  • 1.2. Das Kino unterteilt die CineCard in die 2 Modelle CineCard und CineCard „V.I.P.“ (Jahreskarte).
  • 1.3. Minderjährige Kunden benötigen zur Anmeldung die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Die Bestimmungen des Jugendschutzes und die FSK-Richtlinien bleiben hiervon unberührt. Eine CineCard kann in den Geschäftsräumen des Kinos schriftlich beantragt werden. Die CineCard ist sofort nach Erhalt vom Kunden an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen.
  • 1.4. Sämtliche, durch Vorlage der CineCard zu erzielenden Preisvergünstigungen, beschränken sich auf Leistungen oder Produkte, die der Kunde für eigene Zwecke nutzt bzw. erwirbt. Preisvergünstigungen können nur bis zur Beendigung des Kassier Vorgangs gewährt werden.
  • 1.5. Auf Verlangen des Servicepersonals des Kinos hat sich der Kunde bei Vorlage der CineCard zum Zweck der Kontrolle bzw. der Vermeidung des Missbrauchs, auszuweisen und/oder eine Unterschriftprobe zu leisten.
  • 1.6. Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten bzw. das Abhandenkommen der CineCard durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise, sind dem Kino unter Tel: 0 73 21 / 9 35 40 mitzuteilen. Der Kunde haftet nicht für Schäden, die durch eine missbräuchliche Nutzung der CineCard nach Information des CineCard-Service entstehen. Bei Beschädigung oder Verlust der CineCard kann eine neue CineCard an den Ticketkassen beantragt werden oder auf schriftliche Anforderung des Kunden eine Ersatzkarte bestellt werden. Voraussetzung ist, dass die beschädigte CineCard an das Kino eingeschickt wird. Für Produktion und Versand der Ersatz CineCard ist eine Gebühr von 5 € zu zahlen.
  • 1.7. Das Kino bleibt während der gesamten Laufzeit der Nutzung Eigentümer der CineCard
§ 2 Leistungen und Nutzung

    2.1. CineCard

  • 2.1.1. Zur Nutzung der CineCard ist das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben abzugeben und eine Schutzgebühr in Höhe von 5 € zu entrichten. Zur Aktivierung ist eine Mindestaufladung in Höhe von 10 € vorzunehmen. Ab einer Aufladung von 25 € entfällt die Schutzgebühr
  • 2.1.2. Die CineCard berechtigt den Kunden gegen Vorlage der Karte eine Eintrittskarte zu den im Basisprogramm veranstalteten Filmvorführungen des Kinos zu einem um 2 € vergünstigten Preis zu erwerben (nicht jedoch auf Sondervorführungen oder bereits ermäßigte Vorstellungen). Der Bezahlvorgang muss hierzu jedoch über die CineCard abgewickelt werden.
  • 2.1.3. Soweit der Kunde Preisvergünstigungen im Rahmen der Nutzung anderer Karten-Programme, insbesondere durch die Verwendung von Kundenkarten der Kooperationspartner des Kinos, oder von Sondertarifen für bestimmte Zielgruppen wie z.B. Schüler, Studenten und Auszubildende in Anspruch nimmt, ist eine weitere Preisvergünstigung durch Vorlage der CineCard nicht zu erzielen. Die CineCard hat keine Gültigkeitsbeschränkung, d.h. bei Rückgabe der Karte wird die Schutzgebühr in Höhe von 5 € zurückerstattet (ausgenommen bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung).
  • 2.1.4. Darüber hinaus kann die CineCard am Bonussystem (2.5) teilnehmen und zur bargeldlosen Zahlung verwendet werden (2.4).
  • 2.2.CineCard „V.I.P.“

  • 2.2.1. Bei der CineCard „V.I.P.“ ist mit der Abgabe des Antragsformulars ein Jahresbeitrag in Höhe von 399 € zu entrichten (halbjährliche Zahlung ist möglich).
  • 2.2.2. Die CineCard „V.I.P.“ berechtigt den Kunden gegen Vorlage der Karte und eines gültigen Personalausweises eine kostenlose Eintrittskarte zu dem im Basisprogramm veranstalteten Filmvorführungen (3D-Vorstellungen inbegriffen) des Kinos zu erwerben. Außerdem erhält der Kunde gegen Vorlage der CineCard „V.I.P.“ einen Nachlass von 1 € auf alle vom Kino angebotenen Aktionen.
  • 2.2.3. Die CineCard „V.I.P.“ kann zur bargeldlosen Zahlung (2.4) verwendet werden, jedoch nicht am Bonussystem teilnehmen. Die CineCard „V.I.P.“ gilt ab Kaufdatum und verliert ihre Gültigkeit mit dem letzten Tag des auf der Karte vermerkten Monats. Sie ist nicht übertragbar und darf ausschließlich von dem Kunden genutzt und insbesondere nicht zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden.
  • 2.3. Informationen

  • 2.3.1. Nähere Informationen zu den Leistungen und Produkten, die gegen Vorlage der CineCard vergünstigt bezogen werden und die je nach Kinostandort variieren können, sind an der Kasse erhältlich.
  • 2.4. Aufladung der CineCard / Bargeldlose Zahlung

  • 2.4.1. Die CineCard kann vom Kunden mit Geldbeträgen aufgeladen werden, wobei der jeweilige Mindestaufladebetrag 10 € beträgt. Die CineCard kann bis zu einem Maximalbetrag von 500 € geladen werden. Die CineCard kann dabei ausschließlich zur Bezahlung von Leistungen (Kinotickets und Gastroprodukte) innerhalb des Kinos oder auch online genutzt werden. Es können mit der CineCard nur in dem Umfang Leistungen bezahlt werden, in dem auf der CineCard entsprechende Guthabenbeträge vorhanden sind. Der Kunde kann die Karte entweder an den Kassen des Kinos oder über das Internet (s.o.) aufladen. Eine Barauszahlung des Aufgeladenen Restguthabens der CineCard ist nach Vertragskündigung nur an den Kunden möglich. Der Kunde ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, sich den aktuellen Guthabenbetrag seiner CineCard in bar auszahlen zu lassen.
  • 2.5. Bonussystem

  • 2.5.1. Die Teilnahme am Bonussystem ist mit der CineCard möglich und beginnt mit der Unterzeichnung des Antragsformulars und der Überlassung der CineCard. Die CineCard berechtigt den Kunden, auf seinem CineCard Konto Bonuspunkte (im Folgenden als „BP“ bezeichnet) zu sammeln. Die BP sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet und ausbezahlt werden. BP können dem Bonuskonto des Kunden nur dann gutgeschrieben werden, wenn die Bezahlung bargeldlos über die CineCard erfolgt. Eine nachträgliche Erfassung von BP ist ausgeschlossen. Der BP-Stand kann an jeder Ticket- und Gastrokasse und über das Internet (s.o.) abgerufen werden.
  • 2.5.2. Die Anzahl der BP errechnet sich grundsätzlich aus dem Wert der von dem Kunden unter Verwendung der CineCard getätigten Umsätze. Zusätzlich erhält der Kunde einen „Bonuspunktezins“ in Abhängigkeit vom Guthabenbetrag auf der CineCard. Bei einem Guthaben von 30 € erhält der CineCard-Nutzer 10 BP, bei 50 € 15 BP, bei 100 € 25 BP und bei 500 € 200 BP. Berücksichtigt wird der BP Stand bis 5 Tage vor Monatsende. Die Gutschrift der BP erfolgt in diesem Fall im darauffolgenden Monat.
  • 2.5.3. Das Kino kann im Rahmen weiterer Sonderaktionen für bestimmte Leistungen zusätzliche BP vergeben.
  • 2.5.4. Der Kunde kann die Bonuspunkte gegen einen Freieintritt einlösen. Ein Guthaben von 200 BP kann für eine 2D-oder auch 3D-Vorstellung eingelöst werden. Mit Einlösung einer Prämie wird das Bonuskonto des Kunden um die für die Prämie aufzuwendende Punkteanzahl reduziert.
  • 2.5.5. Sämtliche BP verfallen, wenn der Kunde über einen Zeitraum von 12 Monaten keine weiteren BP mehr gesammelt hat. Die gesammelten BP verfallen des Weiteren dann, wenn das Teilnahmeverhältnis seitens des Kinos berechtigterweise außerordentlich wegen Pflichtverletzung des Kunden gekündigt wurde. (s. 2.6)
  • 2.6. Kündigung

  • 2.6.1. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Das Kino ist im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bereits vor Zugang der Kündigungserklärung berechtigt, die CineCard mit sofortiger Wirkung einzuziehen und/oder zu sperren. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des für die CineCard bezahlten Preises (Schutzgebühr) ist bei Kündigung aus wichtigem Grund ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die CineCard zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bzw. nach Ablauf der Gültigkeitsdauer unbrauchbar zu machen und in geeigneter Weise zu vernichten.
  • 2.6.2. CineCard: Das Kino ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor: bei einem Missbrauch der CineCard; bei Manipulation, Beschädigung oder Verschmutzung der CineCard zum Zweck der Täuschung.
  • 2.6.3. CineCard „V.I.P.“: Das Kino ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor: bei einem Missbrauch der CineCard; bei Verkauf oder im Fall einer sonstigen dauerhaften Weitergabe der CineCard an einen Dritten; bei – auch kurzfristiger – Überlassung der CineCard an einen Dritten zum Zweck der Nutzung; oder bei Manipulation, Beschädigung oder Verschmutzung der CineCard zum Zweck der Täuschung.
  • 2.7. Änderungen

  • 2.7.1. Das Kino behält sich vor, das CineCard-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist – und unter angemessener Wahrung der Belange des Kunden einzustellen, zu ergänzen und/oder zu verändern. Das Kino behält sich vor, jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere im Interesse einer einfachen und sicheren Durchführung des CineCard-Programms und/oder zur Verhinderung von Missbräuchen, mit Wirkung für die Zukunft vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Kunde schriftlich, per E-Mail, auf unserer Homepage oder als Aushang informiert. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn die CineCard nach Ablauf eines Monats seit Zugang der Information über die Änderung vom Kunden genutzt wird, ohne dass er zuvor der Änderung widersprochen hat.
  • 2.8. Haftung

  • 2.8.1. Das Kino übernimmt die gesetzliche Haftung nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Garantien einer bestimmten Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Kino nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wegen der Nutzung des Internetforums haftet das Kino nicht für Schäden und/oder Datenverlust, die durch andere Datennetzwerke, insbesondere das Internet, Telefonverbindungen und/oder Hardware oder Software des Nutzers selbst und/oder Dritter verursacht werden.
  • 2.8.2. Gleiches gilt für fehlerhafte, unvollständige, durch eine unterbrochene Übertragung übermittelte, gelöschte oder mangelhafte Daten. Die Haftung des Kinos bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder nach dem Produkthaftungs- Gesetz bleibt unberührt.
  • 2.9. Anwendbares Recht

  • 2.9.1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts Anwendung.
§ 3 Erklärung zum Datenschutz

    3.1. Nutzung der CineCard

  • 3.1.1. Für die Nutzung der CineCard werden der volle Name, das Geburtsdatum und die vollständige Adresse benötigt (Basisdaten). Darüber hinaus können freiwillige Angaben zur Person gemacht werden. Die mit dem CineCard-Antragsformular mitgeteilten Daten werden durch das Kino zur Durchführung des CineCard-Programms erhoben, gespeichert und genutzt. Die Basisdaten, freiwillige Angaben und deren Änderungen übermittelt das Kino, soweit diese zur Erstellung und Versendung der CineCard durch die damit beauftragten Drittunternehmen erforderlich ist, an dieses Drittunternehmen.
  • 3.1.2. Eine Übermittlung an außerhalb des CineCard-Programms stehende Dritte ist ausgeschlossen. Bei Benutzung der CineCard werden die CineCard-Daten (Leistungen/Waren, Preis, Betrag der Vergünstigung, Ort und Datum des Einsatzes der CineCard) vom Kino zur Abrechnung und Verwaltung gespeichert. Das Kino ist berechtigt, die Daten von abhanden gekommenen CineCards dem Servicepersonal des Kinos bekannt zu geben. Entsprechendes gilt für Daten zu CineCards, die gesperrt oder eingezogen worden sind, oder deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
  • 3.2. Marketing

  • 3.2.1. Sofern bei Antragsstellung die Einwilligung erteilt wurde, wird das Kino die Basisdaten, freiwilligen Angaben und deren Änderungen sowie die Daten über die erzielten Vergünstigungen zur Marktforschung sowie gegebenenfalls zur Erstellung und Versendung ausgewählter Marketingmaßnahmen per Post, Fax und E-Mail nutzen, z.B. um über aktuelle Filmstarts, Sondervorführungen, Kooperationsangebote und Events zu informieren. Gegenüber dem Kino, Siemensstr. 79, 89520 Heidenheim, kann jederzeit die Einwilligung widerrufen oder der weiteren Nutzung und Speicherung der freiwilligen Angaben widersprochen werden. Diese Daten werden unverzüglich gelöscht. Auch im Falle des Widerrufs bzw. des Widerspruchs ist die Teilnahme an dem CineCard-Programm weiterhin möglich. Zur Erstellung und Versendung ausgewählter Marketingmaßnahmen werden die hierzu erforderlichen Daten ggf. durch beauftragte Dienstleister verarbeitet (Auftragsdatenverarbeiter), die den Weisungen des Kinos unterliegen. Unmittelbar nach Durchführung der jeweiligen Marketingmaßnahmen werden die von dem Dienstleister verarbeiteten Daten gelöscht. Jede Möglichkeit einer Identifizierung des Kunden durch Dritte ist ausgeschlossen.
  • 3.3. Datenschutzbeauftragter

  • 3.3.1. Bei allen Fragen, die den Datenschutz im Zusammenhang mit der Durchführung des CineCard-Programms betreffen, können Sie sich per Post an das Kino, Siemensstr. 79, 89520 Heidenheim wenden.

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CineCard-Auswahl

CineCard Classic

Mindestaufladung von 10 €* zur Aktivierung. Die CineCard ermöglicht Ihnen ein ganz neues Kinoerlebnis. Durch Ermäßigungen, bargeldloses Bezahlen, Bonus-Punkteprogramm und vielen weiteren Vorteilen.

Ladebetrag (mind. 10 €)

CineCard V.I.P.

Einmalige Kosten von 399 €*. Mit der CineCard „V.I.P.“ können Sie alle Vorteile nutzen: Freier Eintritt (KINOFLATRATE), Ermäßigungen, bargeldloses Bezahlen, und viele weitere Vorteile.

Datenschutz

Ihre Daten werden von der Kino regina Ellwangen GmbH & Co. KG Karlstraße 12, 73479 Ellwangen zur Durchführung des CineCard-Programms verwendet. Hierfür benötigen wir Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer. Darüber hinausgehende Angaben zu Ihrer Person sind freiwillig. Sämtliche Daten werden zum Zweck der Herstellung und der Versendung der CineCard an von uns damit beauftragte Drittunternehmen übermittelt. Daten von abhanden gekommenen, gesperrten oder eingezogenen Karten werden zudem dem Servicepersonal der CineCard-Kinos bekannt gemacht, um Missbrauch zu verhindern. Da wir Sie künftig gerne umfassend über aktuelle Angebote informieren möchten, bitten wir um Ihre Einwilligung zur entsprechenden Verarbeitung Ihrer Daten. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihr Einverständnis, dass wir Ihre Daten über erzielte Vergünstigungen zu diesem Zweck und zu Marktforschungszwecken speichern, nutzen und an ausgewiesene Marketing-Dienstleister übermitteln dürfen. Sie sind berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Personen die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für diese Einwilligung zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Bitte beachten Sie auch unsere ausführlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen unter .

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines
  • 1.1. Die CineCard ist eine gemeinsame Kundenkarte der Capitol & Kino-Center Heidenheim GmbH, des Kinopark Aalen und des Regina Ellwangen, Inhaber Ralf-Christian Schweizer (nachfolgend als „Kino“ bezeichnet). Der entsprechende Vertrag zwischen dem Besucher (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) und dem Kino über die Nutzung der CineCard, kommt mit der schriftlichen Annahme des Antrages des Kunden durch das Kino zustande.
  • 1.2. Das Kino unterteilt die CineCard in die 2 Modelle CineCard und CineCard „V.I.P.“ (Jahreskarte).
  • 1.3. Minderjährige Kunden benötigen zur Anmeldung die schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Die Bestimmungen des Jugendschutzes und die FSK-Richtlinien bleiben hiervon unberührt. Eine CineCard kann in den Geschäftsräumen des Kinos schriftlich beantragt werden. Die CineCard ist sofort nach Erhalt vom Kunden an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen.
  • 1.4. Sämtliche, durch Vorlage der CineCard zu erzielenden Preisvergünstigungen, beschränken sich auf Leistungen oder Produkte, die der Kunde für eigene Zwecke nutzt bzw. erwirbt. Preisvergünstigungen können nur bis zur Beendigung des Kassier Vorgangs gewährt werden.
  • 1.5. Auf Verlangen des Servicepersonals des Kinos hat sich der Kunde bei Vorlage der CineCard zum Zweck der Kontrolle bzw. der Vermeidung des Missbrauchs, auszuweisen und/oder eine Unterschriftprobe zu leisten.
  • 1.6. Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen Daten bzw. das Abhandenkommen der CineCard durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise, sind dem Kino unter Tel: 0 73 21 / 9 35 40 mitzuteilen. Der Kunde haftet nicht für Schäden, die durch eine missbräuchliche Nutzung der CineCard nach Information des CineCard-Service entstehen. Bei Beschädigung oder Verlust der CineCard kann eine neue CineCard an den Ticketkassen beantragt werden oder auf schriftliche Anforderung des Kunden eine Ersatzkarte bestellt werden. Voraussetzung ist, dass die beschädigte CineCard an das Kino eingeschickt wird. Für Produktion und Versand der Ersatz CineCard ist eine Gebühr von 5 € zu zahlen.
  • 1.7. Das Kino bleibt während der gesamten Laufzeit der Nutzung Eigentümer der CineCard
§ 2 Leistungen und Nutzung

    2.1. CineCard

  • 2.1.1. Zur Nutzung der CineCard ist das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben abzugeben und eine Schutzgebühr in Höhe von 5 € zu entrichten. Zur Aktivierung ist eine Mindestaufladung in Höhe von 10 € vorzunehmen. Ab einer Aufladung von 25 € entfällt die Schutzgebühr
  • 2.1.2. Die CineCard berechtigt den Kunden gegen Vorlage der Karte eine Eintrittskarte zu den im Basisprogramm veranstalteten Filmvorführungen des Kinos zu einem um 2 € vergünstigten Preis zu erwerben (nicht jedoch auf Sondervorführungen oder bereits ermäßigte Vorstellungen). Der Bezahlvorgang muss hierzu jedoch über die CineCard abgewickelt werden.
  • 2.1.3. Soweit der Kunde Preisvergünstigungen im Rahmen der Nutzung anderer Karten-Programme, insbesondere durch die Verwendung von Kundenkarten der Kooperationspartner des Kinos, oder von Sondertarifen für bestimmte Zielgruppen wie z.B. Schüler, Studenten und Auszubildende in Anspruch nimmt, ist eine weitere Preisvergünstigung durch Vorlage der CineCard nicht zu erzielen. Die CineCard hat keine Gültigkeitsbeschränkung, d.h. bei Rückgabe der Karte wird die Schutzgebühr in Höhe von 5 € zurückerstattet (ausgenommen bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung).
  • 2.1.4. Darüber hinaus kann die CineCard am Bonussystem (2.5) teilnehmen und zur bargeldlosen Zahlung verwendet werden (2.4).
  • 2.2.CineCard „V.I.P.“

  • 2.2.1. Bei der CineCard „V.I.P.“ ist mit der Abgabe des Antragsformulars ein Jahresbeitrag in Höhe von 399 € zu entrichten (halbjährliche Zahlung ist möglich).
  • 2.2.2. Die CineCard „V.I.P.“ berechtigt den Kunden gegen Vorlage der Karte und eines gültigen Personalausweises eine kostenlose Eintrittskarte zu dem im Basisprogramm veranstalteten Filmvorführungen (3D-Vorstellungen inbegriffen) des Kinos zu erwerben. Außerdem erhält der Kunde gegen Vorlage der CineCard „V.I.P.“ einen Nachlass von 1 € auf alle vom Kino angebotenen Aktionen.
  • 2.2.3. Die CineCard „V.I.P.“ kann zur bargeldlosen Zahlung (2.4) verwendet werden, jedoch nicht am Bonussystem teilnehmen. Die CineCard „V.I.P.“ gilt ab Kaufdatum und verliert ihre Gültigkeit mit dem letzten Tag des auf der Karte vermerkten Monats. Sie ist nicht übertragbar und darf ausschließlich von dem Kunden genutzt und insbesondere nicht zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden.
  • 2.3. Informationen

  • 2.3.1. Nähere Informationen zu den Leistungen und Produkten, die gegen Vorlage der CineCard vergünstigt bezogen werden und die je nach Kinostandort variieren können, sind an der Kasse erhältlich.
  • 2.4. Aufladung der CineCard / Bargeldlose Zahlung

  • 2.4.1. Die CineCard kann vom Kunden mit Geldbeträgen aufgeladen werden, wobei der jeweilige Mindestaufladebetrag 10 € beträgt. Die CineCard kann bis zu einem Maximalbetrag von 500 € geladen werden. Die CineCard kann dabei ausschließlich zur Bezahlung von Leistungen (Kinotickets und Gastroprodukte) innerhalb des Kinos oder auch online genutzt werden. Es können mit der CineCard nur in dem Umfang Leistungen bezahlt werden, in dem auf der CineCard entsprechende Guthabenbeträge vorhanden sind. Der Kunde kann die Karte entweder an den Kassen des Kinos oder über das Internet (s.o.) aufladen. Eine Barauszahlung des Aufgeladenen Restguthabens der CineCard ist nach Vertragskündigung nur an den Kunden möglich. Der Kunde ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, sich den aktuellen Guthabenbetrag seiner CineCard in bar auszahlen zu lassen.
  • 2.5. Bonussystem

  • 2.5.1. Die Teilnahme am Bonussystem ist mit der CineCard möglich und beginnt mit der Unterzeichnung des Antragsformulars und der Überlassung der CineCard. Die CineCard berechtigt den Kunden, auf seinem CineCard Konto Bonuspunkte (im Folgenden als „BP“ bezeichnet) zu sammeln. Die BP sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet und ausbezahlt werden. BP können dem Bonuskonto des Kunden nur dann gutgeschrieben werden, wenn die Bezahlung bargeldlos über die CineCard erfolgt. Eine nachträgliche Erfassung von BP ist ausgeschlossen. Der BP-Stand kann an jeder Ticket- und Gastrokasse und über das Internet (s.o.) abgerufen werden.
  • 2.5.2. Die Anzahl der BP errechnet sich grundsätzlich aus dem Wert der von dem Kunden unter Verwendung der CineCard getätigten Umsätze. Zusätzlich erhält der Kunde einen „Bonuspunktezins“ in Abhängigkeit vom Guthabenbetrag auf der CineCard. Bei einem Guthaben von 30 € erhält der CineCard-Nutzer 10 BP, bei 50 € 15 BP, bei 100 € 25 BP und bei 500 € 200 BP. Berücksichtigt wird der BP Stand bis 5 Tage vor Monatsende. Die Gutschrift der BP erfolgt in diesem Fall im darauffolgenden Monat.
  • 2.5.3. Das Kino kann im Rahmen weiterer Sonderaktionen für bestimmte Leistungen zusätzliche BP vergeben.
  • 2.5.4. Der Kunde kann die Bonuspunkte gegen einen Freieintritt einlösen. Ein Guthaben von 200 BP kann für eine 2D-oder auch 3D-Vorstellung eingelöst werden. Mit Einlösung einer Prämie wird das Bonuskonto des Kunden um die für die Prämie aufzuwendende Punkteanzahl reduziert.
  • 2.5.5. Sämtliche BP verfallen, wenn der Kunde über einen Zeitraum von 12 Monaten keine weiteren BP mehr gesammelt hat. Die gesammelten BP verfallen des Weiteren dann, wenn das Teilnahmeverhältnis seitens des Kinos berechtigterweise außerordentlich wegen Pflichtverletzung des Kunden gekündigt wurde. (s. 2.6)
  • 2.6. Kündigung

  • 2.6.1. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Das Kino ist im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bereits vor Zugang der Kündigungserklärung berechtigt, die CineCard mit sofortiger Wirkung einzuziehen und/oder zu sperren. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des für die CineCard bezahlten Preises (Schutzgebühr) ist bei Kündigung aus wichtigem Grund ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die CineCard zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bzw. nach Ablauf der Gültigkeitsdauer unbrauchbar zu machen und in geeigneter Weise zu vernichten.
  • 2.6.2. CineCard: Das Kino ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor: bei einem Missbrauch der CineCard; bei Manipulation, Beschädigung oder Verschmutzung der CineCard zum Zweck der Täuschung.
  • 2.6.3. CineCard „V.I.P.“: Das Kino ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor: bei einem Missbrauch der CineCard; bei Verkauf oder im Fall einer sonstigen dauerhaften Weitergabe der CineCard an einen Dritten; bei – auch kurzfristiger – Überlassung der CineCard an einen Dritten zum Zweck der Nutzung; oder bei Manipulation, Beschädigung oder Verschmutzung der CineCard zum Zweck der Täuschung.
  • 2.7. Änderungen

  • 2.7.1. Das Kino behält sich vor, das CineCard-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist – und unter angemessener Wahrung der Belange des Kunden einzustellen, zu ergänzen und/oder zu verändern. Das Kino behält sich vor, jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere im Interesse einer einfachen und sicheren Durchführung des CineCard-Programms und/oder zur Verhinderung von Missbräuchen, mit Wirkung für die Zukunft vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Kunde schriftlich, per E-Mail, auf unserer Homepage oder als Aushang informiert. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn die CineCard nach Ablauf eines Monats seit Zugang der Information über die Änderung vom Kunden genutzt wird, ohne dass er zuvor der Änderung widersprochen hat.
  • 2.8. Haftung

  • 2.8.1. Das Kino übernimmt die gesetzliche Haftung nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Garantien einer bestimmten Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Kino nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wegen der Nutzung des Internetforums haftet das Kino nicht für Schäden und/oder Datenverlust, die durch andere Datennetzwerke, insbesondere das Internet, Telefonverbindungen und/oder Hardware oder Software des Nutzers selbst und/oder Dritter verursacht werden.
  • 2.8.2. Gleiches gilt für fehlerhafte, unvollständige, durch eine unterbrochene Übertragung übermittelte, gelöschte oder mangelhafte Daten. Die Haftung des Kinos bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder nach dem Produkthaftungs- Gesetz bleibt unberührt.
  • 2.9. Anwendbares Recht

  • 2.9.1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts Anwendung.
§ 3 Erklärung zum Datenschutz

    3.1. Nutzung der CineCard

  • 3.1.1. Für die Nutzung der CineCard werden der volle Name, das Geburtsdatum und die vollständige Adresse benötigt (Basisdaten). Darüber hinaus können freiwillige Angaben zur Person gemacht werden. Die mit dem CineCard-Antragsformular mitgeteilten Daten werden durch das Kino zur Durchführung des CineCard-Programms erhoben, gespeichert und genutzt. Die Basisdaten, freiwillige Angaben und deren Änderungen übermittelt das Kino, soweit diese zur Erstellung und Versendung der CineCard durch die damit beauftragten Drittunternehmen erforderlich ist, an dieses Drittunternehmen.
  • 3.1.2. Eine Übermittlung an außerhalb des CineCard-Programms stehende Dritte ist ausgeschlossen. Bei Benutzung der CineCard werden die CineCard-Daten (Leistungen/Waren, Preis, Betrag der Vergünstigung, Ort und Datum des Einsatzes der CineCard) vom Kino zur Abrechnung und Verwaltung gespeichert. Das Kino ist berechtigt, die Daten von abhanden gekommenen CineCards dem Servicepersonal des Kinos bekannt zu geben. Entsprechendes gilt für Daten zu CineCards, die gesperrt oder eingezogen worden sind, oder deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
  • 3.2. Marketing

  • 3.2.1. Sofern bei Antragsstellung die Einwilligung erteilt wurde, wird das Kino die Basisdaten, freiwilligen Angaben und deren Änderungen sowie die Daten über die erzielten Vergünstigungen zur Marktforschung sowie gegebenenfalls zur Erstellung und Versendung ausgewählter Marketingmaßnahmen per Post, Fax und E-Mail nutzen, z.B. um über aktuelle Filmstarts, Sondervorführungen, Kooperationsangebote und Events zu informieren. Gegenüber dem Kino, Siemensstr. 79, 89520 Heidenheim, kann jederzeit die Einwilligung widerrufen oder der weiteren Nutzung und Speicherung der freiwilligen Angaben widersprochen werden. Diese Daten werden unverzüglich gelöscht. Auch im Falle des Widerrufs bzw. des Widerspruchs ist die Teilnahme an dem CineCard-Programm weiterhin möglich. Zur Erstellung und Versendung ausgewählter Marketingmaßnahmen werden die hierzu erforderlichen Daten ggf. durch beauftragte Dienstleister verarbeitet (Auftragsdatenverarbeiter), die den Weisungen des Kinos unterliegen. Unmittelbar nach Durchführung der jeweiligen Marketingmaßnahmen werden die von dem Dienstleister verarbeiteten Daten gelöscht. Jede Möglichkeit einer Identifizierung des Kunden durch Dritte ist ausgeschlossen.
  • 3.3. Datenschutzbeauftragter

  • 3.3.1. Bei allen Fragen, die den Datenschutz im Zusammenhang mit der Durchführung des CineCard-Programms betreffen, können Sie sich per Post an das Kino, Siemensstr. 79, 89520 Heidenheim wenden.

Kontakt

Kinopark: 07361 95550
info@kino-aa.de
Eduard-Pfeiffer-Str. 7-13

 

Gestaltung & Realisierung

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